...ich fühle es, ich kann es verstehen, begreifen,
nur ändern werde ich es niemals können.

Der Kontakt zu unserer Einrichtung kommt meist über die Empfehlung unserer Klienten und deren Angehörigen, über andere Einrichtungen oder Ämter zustande. Wir tun unser Möglichstes für einen schnellen Therapiebeginn und starten mit dem Erstgespräch und somit Prüfung der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung.

In diesem Termin wird nicht nur mit Betroffenen, sondern auch mit Bezugspersonen bzw. Angehörigen gearbeitet. Wir erstellen daraufhin einen Bericht mit Diagnose und Förderbedarf, der an das zuständige Jugend- oder Sozialamt geht.

In der Regel sind hierfür die Stadt- und Kreisverwaltungen zuständig. Sowohl die Kosten für die Eingangsdiagnostik als auch die Kosten für die Therapie werden bei begründetem Verdacht, auf Bedarf und Zuständigkeit üblicherweise vom jeweiligen Amt übernommen. Die Ämter bewilligen das notwendige Fördervolumen für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel für ein Jahr. Bei Bedarf wird kurz vor Ablauf ein Folgeantrag gestellt, verbunden mit einem aktuellen Entwicklungsbericht, den wir erstellen.

aus „Wenn ich tanzen will - Autismus zum Anfassen“ von Monika Herbrand